1. Alle Teilnehmer müssen dieses Reglement gelesen haben und anerkennen. Bei der Anmeldung garantiert jeder Fahrer die Zustimmung und Einhaltung dieser Regeln.
2. Jeder Teilnehmer muss mindestens 16 Jahre alt und im Besitz eines gültigen Führerscheins sein.
3. Der Motor des Schleppers darf nur dann gestartet werden, wenn der Fahrer auch darauf sitzt. Absteigen von dem Schlepper ist nur erlaubt, wenn der Motor völlig zum Stillstand gekommen ist.
4. Es ist nur dem Fahrer erlaubt auf dem Schlepper zu sitzen, die Mitnahme von anderen Personen auf dem Schlepper ist nicht gestattet.
5. Für die Teilnehmer ist es während des Wettkampfes verboten, alkoholische oder alkoholhaltige Getränke zu sich zu nehmen.
6. Während des Zugvorgangs ist es verboten zu trinken oder zu rauchen.
7. Während des Zugvorgangs hat sich nur der Fahrer, der Bahnkommissar und die Signalgeber auf der Bahn aufzuhalten. Sollten sich Zuschauer oder Teamkollegen auf der Bahn befinden, wird der Zug nicht gestartet bzw. abgebrochen.
8. Vor dem Start ist zuerst die Kette vom Bremswagen auf Spannung zu bringen. Bei Anfahren mit fliegender Kupplung bei lockerer Kette erfolgt die Disqualifikation.
9. Gestartet wird erst dann, wenn der Signalgeber mit der grünen Flagge ein Zeichen gibt.
10. Wird die rote Flagge geschwenkt, ist augenblicklich (das heißt sofort) zu stoppen.
11. Gerät der Schlepper beim Zugvorgang außerhalb der Bahnmarkierungen, führt dies zur Disqualifikation.
12. Den Anordnungen der Wettkampf Leitung ist in allen Fällen Folge zu leisten.
13. Jeder Teilnehmer startet auf eigenes Risiko. Der Veranstalter kann nicht haftbar gemacht werden für Schäden die an den Schlepper auftreten oder Schäden, die durch den Schlepper an Dritten verursacht werden.
14. Die Startfolge sowie die Startnummer werden vom Veranstalter festgelegt.
15. Der erste Teilnehmer von der Startliste macht einen Probezug um den Bremswagen zu justieren. Diesem Starter wird die Möglichkeit gegeben, den Start zu wiederholen aber nur dann, wenn die Bremswagencrew mit der Einstellung des Bremswagens einverstanden ist. Startet der Teilnehmer ein zweites Mal, so geht die dann erzielte Weite in die Wertung ein, nicht aber der Weiteste von den beiden Zügen.
16. Nachdem der Bremswagen wieder in Startposition ist, muss der nächste Teilnehmer innerhalb von 3 Minuten seinen Zugvorgang beginnen. Schafft er es nicht innerhalb dieser Zeit vor den Bremswagen zu kommen, führt dies zur Disqualifikation.
17. Im ersten Zugvorgang ist es erlaubt innerhalb der 20 Meter Marke den Zugvorgang abzubrechen und neu zu starten. Dies gilt nicht für das Finale.
18. Jeder Schlepper darf nur unter einer Startnummer starten.
19. Während des Wettkampfes in einer Klasse haben sich die Teilnehmer an oder auf ihren Schleppern zu befinden um einen reibungslosen Ablauf des Wettkampfes zu gewährleisten.
20. Vor dem Beginn des Pullings wird jeder Schlepper mit dem Fahrer gewogen. Bei Verdacht auf Gewichtsänderungen oder Fahrerwechsel, die zum Wechseln in eine andere Klasse führen würden, steht es dem Veranstalter frei, den Schlepper erneut zu wiegen.
21. Die zurückgelegte Weite ist maßgebend für die Platzierung. Erreichen mehrere Teilnehmer einen Full Pull (100 Meter) oder die gleiche Weite wird ein Stechen durchgeführt. Wird beim Stechen wieder von zwei oder mehreren Teilnehmern die gleiche Weite erzielt, ist die Geschwindigkeit maßgebend.
22. Jeder Teilnehmer der Bauern- und Sportklassen hat sich mit eigener Kraft vor den Bremswagen zu begeben und auch mit eigener Kraft von der Bahn zu fahren. Muss der Schlepper von der Bahn geschleppt werden, führt dies zur Disqualifikation des Teilnehmers.
23. Auf dem Veranstaltungsgelände ist Schrittgeschwindigkeit zu fahren.
24. Sollte ein Teilnehmer Kraftstoff, Öl oder Kühlflüssigkeit verlieren, so hat er diese Verunreinigung des Veranstaltungsplatzes selber und auf eigene Kosten zu beseitigen.
25. Die Anhängerkupplung am
Schlepper darf nicht höher als 80 cm und nicht in der Höhe beweglich sein. Die Höhe des Zugmaules darf zwischen dem Ersten und Zweiten Zug nicht verändert werden. Es wird ausschließlich im
Original Zugmaul eingehängt. Wenn die Höhe des Zugmauls 80cm übersteigt wird eine 1m lange Kette eingehängt.
26. Die Anhängerkupplung darf maximal 45 cm hinter der Hinterachse raus ragen.
27. Es sind nur Schlepper mit einer gültigen Straßenzulassung zugelassen, da an dem betreffenden Tag Wege über öffentliche Straßen zurückzulegen sein können.
28. Jeder Schlepper muss mit einem Überrollbügel oder mit einer Sicherheitskabine ausgerüstet sein.
29. In den Bauernklassen muss sich der Original Motor laut Fahrzeugschein in dem Schlepper befinden. Umbauten, durch die die Betriebserlaubnis des Schleppers erlischt, führen auch gleichzeitig zur Disqualifikation des Teilnehmers. Unklarheiten wegen Umbauten am Schlepper müssen laut Papiere vom Teilnehmer zu beweisen sein.
30. In der Klasse bis 3000kg ist Allradantrieb nur erlaubt, wenn alle Schlepper der Klasse dazu in der Lage sind. In allen höheren Klassen ist der Einsatz von Allrad grundsätzlich erlaubt.
31. Die Ballastgewichte am Schlepper dürfen nicht hinter den Hinterrädern herausragen und müssen gut befestigt sein. Löst sich ein Gewicht auf der Bahn und fällt vom Schlepper, führt dies zur Disqualifikation des Teilnehmers. Die Gewichte dürfen auch nicht beim An- oder Abkuppeln hinderlich sein.
32. Die Frontgewichte dürfen nicht weiter wie 1,5m (gemessen vom Kühlergrill) vor dem Trecker herausragen.
33. Nach der ersten Zugrunde werden nur die 5 Schlepper in der zweiten Runde antreten, die die weitesten Strecken zurückgelegt haben. Sollten mehr als 5 die gleiche oder der Fünftplatzierte und die folgenden die selbe Distanz zurückgelegt haben werden diese ebenfalls antreten.
34. Über Punkte, die in diesem Reglement nicht vorkommen oder nicht eindeutig geregelt sind, beschließt die Wettkampfleitung vor Ort.
35. Beschwerden können nur während des Wettkampfes in der jeweiligen Klasse entgegengenommen und bearbeitet werden. Ist der Wettkampf abgeschlossen, werden keine Beschwerden mehr bearbeitet.
36. Die Schlepper werden in folgende Klassen eingeteilt:
- bis 3000 kg
- bis 4500kg
- bis 5500kg
- bis 7500kg
- bis 9000kg
- bis 11000kg
- bis 13000 kg
37. In allen Klassen bis einschließlich "bis 5500kg" müssen Steigbegrenzer eigenständig besorgt und vor dem Wettkampf an den Schleppern angebracht werden.
Die Veranstalter behalten sich das Recht vor, die Klassenordnung zu Ändern, falls die Teilnehmerzahl in einer Klasse zu gering oder zu hoch ist. In diesem Fall werden alle betroffenen Teilnehmer benachrichtigt.
Die Regeln, die sich auf die Sicherheit der Ausrüstung beziehen. liegen im Verantwortungsbereich jedes einzelnen Fahrers, der an diesem Event teilnimmt und somit diese Regeln akzeptiert. Es ist keine ausdrückliche oder stillschweigende Garantie für Sicherheit beabsichtigt, noch diese aus der Veröffentlichung dieser Regeln gefolgert werden, auch wenn die Regeln eingehalten wurden.
Nichts in diesem Reglement sollte als eine Garantie gegen Schäden oder Tod von Teilnehmern, Helfern oder Zuschauern ausgelegt werden.
Haftungsausschussklausel:
Der Veranstalter haftet nicht für evtl. entstandene Schäden an Schleppern oder Verletzungen oder Tod von Fahrern oder Gästen.
Die Richtigkeit dieses Reglements kann nicht garantiert werden, die Veranstalter behalten sich das Recht vor, es unter gegebenen Umständen zu ändern.